„Gemeinsam sind wir stark!“


Die gemeinsame Stärke und Kraftquelle von Familienunternehmen, die Familie und die enge Verbindung von Familie und Unternehmen, ist gleichzeitig ihr größter Störfaktor. Das auf Gewinnmaximierung und Wachstum ausgerichtete Unternehmen ist grundsätzlich organisatorisch, operativ und strategisch geordnet, das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag geregelt.

In der Familie dagegen werden Entscheidungen eher emotional getroffen, geleitet von Eigeninteressen und unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen. Das führt mit zunehmender Familiengröße sehr häufig zu Enttäuschungen, Kränkungen sowie Verletzungen, und damit zu Entfremdung bis hin zur Zersplitterung der Familie. Die Unternehmerfamilie als stärkendes Element wird aufgrund ihrer Unberechenbarkeit zur Bedrohung für das Unternehmen.

Dieser Gefahr lässt sich mit Hilfe einer Familienstrategie entgegenwirken. Die Familienstrategie schließt Regelungslücken und ersetzt willkürliche Entscheidungen durch geordnete Verfahren. In einer gemeinsamen Bestandsaufnahme gilt es zunächst zu klären, was die Familie verbindet und was sie trennt, welche gemeinsamen Werte und Traditionen sie erhalten und pflegen will und welche gemeinsamen Ziele im Unternehmen sowie in der Familie verfolgt werden sollen. Weiter gilt es die Verteilung von Geld und Macht zu regeln (Wer führt das Unternehmen? Wer führt die Familie? Wer gehört zur Familie? Wer arbeitet wo mit?, etc.).

Die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen, Regeln und Strukturen werden abschließend  in der (den rechtlichen Regelungen wie Gesellschaftsverträgen und Testament vorgeordneten) Familiencharta dokumentiert. Diese Familienverfassung ist rechtlich nicht verbindlich sondern erlangt ihre Legitimation dadurch, dass sie im Alltag der Unternehmerfamilie praktisch erprobt, gelebt und ständig weiterentwickelt wird.

Die Vergütung des Beraters für die Unterstützung der Unternehmerfamilie bei der Entwicklung ihrer Familienstrategie erfolgt nach im voraus fest vereinbarten Stunden- und / oder Tagessätzen.