„Schicksal ist das Leben des Einzelnen. Geschichte ist das Leben von uns allen.“
(Swetlana Alexijewisch)


Ein Nachfolgeprozess birgt eine Vielzahl von Sehnsüchten, Wünschen, Hoffnungen, Erwartungen und Forderungen und den damit verbundenen Befürchtungen, Ängsten und Zweifeln. Diese Emotionen von allen Beteiligten zu erkennen und auszusprechen ist der erste Schritt zu einer tragfähigen und nachhaltigen Nachfolgeregelung.

Ist bereits die Entscheidung, die Verantwortung im Unternehmen abzugeben für den Unternehmer häufig ein großer Schritt, erscheint ihm die Aufgabe eine tragfähige Nachfolgeregelung zu erarbeiten fast unlösbar, gilt es doch Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen dem Erhalt des Unternehmens, einer gerechten Vermögensverteilung und seiner eigenen Altersabsicherung zu treffen sowie den Zusammenhalt der Familie zu sichern, wobei in vielen Fällen das Unternehmen den weitaus größten Anteil seines Vermögens ausmacht.

Bereits in dieser Anfangsphase kann die Einbeziehung eines Prozessbegleiters hilfreich und unterstützend sein und vor irreparablen und teuren, oft unter Druck getroffenen Fehlentscheidungen bewahren. Im weiteren Verlauf des Nachfolgeprozesses sind die in Übereinstimmung mit allen Beteiligten getroffen Entscheidungen in Kooperation mit den entsprechenden steuerlichen, rechtlichen und sonstigen Fachberatern in unternehmerische Prozessabläufe umzusetzen und vertraglich abzusichern. In dieser Phase ist es wichtig, dass der Prozessbegleiter auch die Sprache der Fachberater versteht, um sicherzustellen, dass die vertraglichen und unternehmerischen Regelungen und Handlungen dem Willen der getroffenen Nachfolgeregelung entspricht, d.h. dem  Prozessbegleiter kommt hier die Aufgabe eines Dolmetschers zwischen Familienmitgliedern und Fachberatern zu.

Die Unternehmensnachfolge ist aufgrund der starken emotionalen Belastung aller Beteiligten und der Notwendigkeit gleichzeitig weitreichende und schwierige unternehmerische Entscheidungen zu treffen, ein hochkomplexer, z.T. langanhaltender Prozess, der ohne eine Begleitung, die über entsprechende fachliche, soziale und persönliche Kompetenz verfügt, oft zum Scheitern verurteilt ist.

Die Vergütung des Prozessbegleiters erfolgt nach im voraus fest vereinbarten Stunden- und / oder Tagessätzen.